Leistungen
In meinem Büro fertige ich Expertisen für die Regulierung von Unfallschäden an. Ebenso werden Gutachten zur Beweissicherung z.B. gegen reparaturausführende Werkstätten erstellt.
Ferner werden, speziell bei Oldtimern, restaurationsbegleitende Wertgutachten zur Vorlage bei der zu versichernden Gesellschaft erstellt. Diese Wertgutachten werden auch für Sonderfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Spezialaufbauten gefertigt.
Desweiteren werden Zustandsberichte zur Unterstützung bei dem Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen z.B. Osmose an GFK-Rümpfen von Sportbooten oder eine Überprüfung von “unfallfreien Gebrauchten” angeboten.
Es wird grösster Wert auf einen hohen Standart der Gutachten gelegt, um eine problemlose Abwicklung mit den Versicherern oder anderen Institutionen zu gewährleisten.
Häufige Fragen
Muss ich bei einem unverschuldet verursachten Verkehrsunfall auf den Sachverständigen der Versicherung zurückgreifen?
Wann kann ein Schaden nicht mehr als Bagatellschaden angesehen werden?
Was versteht man unter merkantilem Minderwert oder Wertminderung?
Wann steht mir eine Wertminderung zu?
Steht mir eine Wertminderung auch bei einem beschädigten Motorrad zu?
Die Abrechnung erfolgt bei unverschuldet verursachten Unfallschäden (gegnerische Haftpflichtversicherung ist eintrittspflichtig) direkt mit der Versicherung des Unfallgegners. Die Kosten sind daher nicht von dem Auftraggeber zu entgelten.
Weitere Informationen oder die Möglichkeit zu einer kostenlosen Beratung erhalten Sie, wenn Sie uns durch Klicken der Schaltfläche 'Kontakt' auf dieser Seite oder unter holger_sobczak@kfz-sachversths.de kontaktieren.
Sie können uns auch unter 040 - 41 48 91 32 zwischen 09:00 Uhr und 19:00 Uhr anrufen.
Wie freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.